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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag HafenTraum
I. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Campingwagen/Hütten zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des HafenTraum Bremen.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3. Die Anmeldung und Nutzung der gemieteten Räume zur gewerblichen Nutzung jeglicher Art ist untersagt.
1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung. Ihnen wird widersprochen.
II. Buchungsanfrage und Buchung
2.1 Jegliche Buchungsanfrage ist eine unverbindliche Anfrage an den HafenTraum. Eine direkte Buchung findet nicht statt. Im Anschluss an die Buchungsanfrage nimmt der HafenRummel direkten Kontakt mit dem Anfragenden auf.
Bei der Onlinebuchung wird der direkte Kontakt durch die Online-Buchungsbestätigung ersetzt.
2.2 Die Buchungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen unter Angabe des Geschlechtes, Geburtsdatum.
2.3 Die Buchungsanfrage wird mit der Zusage, die auch mündlich oder in Textform erfolgen kann unmittelbar für beide Seiten verbindlich. Desgleichen gilt für eine Online-Buchung über das Hotel-Portal. Dabei entspricht die Online-Buchungsbestätigung einem schriftlichen Belegungsvertrag.
2.4 Für die Wahrung der Schriftform genügt in jedem Falle die Übermittlung per Brief, Telefax oder Email.
2.5 Im Fall der Nichtanreise ohne gültige Stornierung können Ausfallgebühren anfallen, Näheres dazu unter dem Punkt IV. Storno
2.6 Zugesagte Plätze werden bis 18 Uhr freigehalten, danach ist der HafenTraum berechtigt, die Plätze anderweitig zu belegen. Eine spätere Ankunftszeit muss mit dem HafenTraum ausdrücklich vereinbart werden.
2.7 Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet er dem HafenTraum gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Belegungsvertrag.
III. Fälligkeit, Vorauszahlung
3.1 Die Kosten für die gebuchten Leistungen sind spätestens bei der Anreise vollständig fällig.
3.2 Der HafenTraum ist zudem berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine Vorauszahlung bis zur vollen Höhe der gebuchten Leistungen zu verlangen. Näheres regelt der jeweils abgeschlossene Belegungsvertrag bzw. die jeweilige Zusage.
3.3 Bei Buchung eines besonderen, entsprechend gekennzeichneten Bettenkontingents günstigerer Preislichkeit (Deals) ist eine Vorauszahlung entsprechend des kompletten Preises erforderlich.
VI. Storno
4.1 Der Reiseteilnehmer kann vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der schriftlichen Form. Für die Wahrung der Schriftform bedarf es der Übermittlung der Absage zumindest per Brief, Telefax oder E-Mail.
4.2 Im Falle eines Rücktritts verlangt der HafenTraum vom Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Abzug ersparter Aufwendungen. Der Entschädigungsanspruch wird entsprechend der Nähe des Rücktrittzeitpunktes zum vereinbarten Reisebeginn im prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert.
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 5 % des Reisepreises
ab dem 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
ab dem 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
ab dem 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
ab dem 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
ab dem 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises
4.3. Der Rücktritt von gebuchten Veranstaltungen im HafenTraum unterliegt gesonderten Konditionen- je nach Vertrag.
V. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
5.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
5.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
5.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem HafenTraum spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der HafenTraum über den ihm entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
5.4 Der Gast ist verpflichtet, sich bei der Anreise auszuweisen, eine entsprechende Sicherheitsleistung (gültige Kreditkarte mit Deckungsrahmen in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten des Aufenthalts, Depositzahlung oder Ähnliches) an der Rezeption zu hinterlegen und den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben.
5.5 Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. (Ausnahme Family-Zimmer mit separatem Eingang).
5.6 Eine Verlängerung des Aufenthaltes über den im Hotelaufnahmevertrag vereinbarten Zeitraum hinaus ist nur nach vorheriger rechtzeitiger Absprache mit der Rezeption möglich. Diese Absprache soll mindestens vor Ablauf der Hälfte des Aufenthaltszeitraumes erfolgen und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die Rezeption. Die schriftliche Bestätigung gilt als Vertragsverlängerung im Sinne des Hotelaufnahmevertrages. Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht grundsätzlich nicht.
5.7 Es gilt ein absolutes Rauchverbot in der gesamten Anlage, ebenso ist jegliches offenes Feuer untersagt (u.a. echte Kerzen). Die Anlage ist mit einem Brandmeldesystem ausgestattet- bei Alarmierung durch widerrechtliches Verhalten zB Rauchen/Feuer oder absichtlichem Fehlalarm muss der Gast für die entstehenden Kosten aufkommen (Feuerwehr-Fehleinsatz u.a)
5.8 Der Gast nimmt die Brandschutzverordnung Teil A zur Kenntnis und akzeptiert sie bei Buchung.
5.9 Ab 22 Uhr ist Nachtruhe- jeder Gast hat Rücksicht auf die anderen Gäste zu nehmen.
5.10 Vor Ort gilt die ausliegende Hausordnung. Wer sich nicht an die Hausordnung hält, hat mit sofortigem Hausverbot zu rechnen. Zuwiderhandlungen und Folgen daraus werden dem Gast in Rechnung gestellt
VI. Schlußbestimmungen
6.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
6.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des HafenTraum Bremen.
6.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist – im kaufmännischen Verkehr der Sitz des HafenTraum Bremen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des HafenTraum Bremen.
6.4 Es gilt deutsches Recht.
6.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nicht richtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.